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Autor Thema: Kampf gegen Graffiti Teil:2  (Gelesen 431 mal)
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TooDa
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« am: 15.Oktober.2004 18:14:56 »

Gut dass hierzulande die Gesetze gegen Graffiti so konsequent umgesetzt werden, so z.B. wenn es um die Erstattung des entstandenen „Schadens“ geht, für den Writer aufkommen müssen. Guter Tipp von den Cops: 'Den wenigsten Jugendlichen und Eltern ist bewusst, dass Tätern die zivilrechtlichen Folgen über lange Zeit nachhängen können', sagte Ralf Schwertfeger, Präventionsbeauftragter der Polizei. Das bedeutet: Die Writer haften über die gesamte Schadenshöhe, die durch das Entfernen der Schmierereien und die Wiedergutmachung entsteht. 'Juristisch heißt das gesamtschuldnerische Haftung. Haben beide Jugendlichen beispielsweise einen Schaden von insgesamt 25.000 Euro verursacht, haftet jeder über die gesamte Schadenssumme für den Fall, dass der andere nicht zahlen kann', erklärte Schwertfeger. Was die Jugendlichen meistens ebenfalls nicht wissen: Können sie diesen Schaden nicht begleichen, kann der Geschädigte einen Schuldtitel erwirken, der dann 30 Jahre durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckbar ist. Liegt ein solcher Titel vor, ist oftmals damit einhergehend ein Eintrag in der Schufa vorhanden. Das kann zur Folge haben, dass der Jugendliche bei Eintritt in die Erwerbstätigkeit kein Girokonto erhält. Bitter.................

Wir sind stolz darauf, was die deutsche Polizei so alles kann.- Sieben Projekte gegen Gewalt an Schulen, Graffiti-Schmierereien und für mehr Verkehrssicherheit sind am Donnerstag mit dem Deutschen Förderpreis Kriminalprävention ausgezeichnet worden. Der bundesweit von der Deutschen Stiftung Kriminalprävention ausgelobte und in Münster verliehene Preis ist mit insgesamt 50 000 Euro dotiert. Die Jury hob die geprüfte Wirksamkeit der lokalen und regionalen Projekte hervor. Allesamt seien vorbildhaft und auf andere Städte übertragbar.
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citox
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« Antworten #1 am: 15.Oktober.2004 23:37:55 »

die haben arsch offen..einige jugendliche haben vieleicht nichts anderes als graffiti..einzigste art zu kommunizieren,sich auszudrücken,offen zu sein etc.  und wenn das denen genommen wird...
Zitat

Wir sind stolz darauf, was die deutsche Polizei so alles kann

jo und was ist mit dem was die polizei nicht kann??


erst überlegen und dann handeln.


Aufreg
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Nach der Rolle mit HipHop, gab es ein paar HipHop-Klorollen zuviel//
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Jeder Dreck ist Fresh und Untergrund nur weil es Rauscht//
The3rd
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« Antworten #2 am: 24.November.2004 13:07:51 »

lol so ein scheiss....

bin gerade noch am überlegen wie das nun GENAU rechtlich ist, wenn man zb an ner (illegalen) hall of fame ist und da malt und dann erwischt wird? denn die mauer wurde ja schon von zig anderen vorher bemalt, dementsprechend sind auch viele farbschichten darauf, da das mauerwerk ja aber nur durch die ersten 1-2 schichten "beschädigt" werden kann müsste das andere ja dann, an sich nicht strafbar sein oder?
werde mal nen anwalt oder die cops direkt fragen denn das interessiert mich doch schon enorm
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