Am witzigsten finde ich, dass ihm unlauterer Wettberb angehangen wird, obwohl hier offensichtlich keinerlei Wettbewerb betrieben wird.
Worüber deifiniert sich denn Wettbewerb betreiben überhaupt?
Über das betreiben von Websites derer es nicht nur eine gibt?
Wären dann nicht alle popelkleinen privaten Beepworld Homepages Wettbewerb und könnten abgemahnt werden, weil da unter garantie 99% KEIN Impressum haben.
Oder aber liegt erst dann Wettbewerb vor, wenn dabei Gewinn entsteht und der Wettbewerb sich somit darin definiert, dass verschiedene UNTERNEHMEN konkurrieren und verscuehn den meisten Gewinn mit ihren GESCHÄFTEN zu erzielen?
Die Antwort liefere ich mir im Folgenden selbst:
UWG § 1 [Generalklausel]
Wer im geschäftlichen Verkehre zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Punkt.
Noch Fragen lieber unbekannter Abmahner der aus Datenschutzgründen leider nicht genannt werden darf?
Wenn das nicht reicht, dann zitiere ich gerne noch weiter aus den deutschen Gesetzbüchern.
